Regel für Einstaller

Um das tägliche Miteinander zwischen den Einstallern zu erleichtern, bitten wir darum, dass sich alle Einstaller an die festgelegten Regelungen halten. Fragen und Anregungen können gerne an den Vorstand gerichtet werden, da die gesamte Pensionspferdehaltung in seiner Verantwortung liegt. Bei wiederholter Nichteinhaltung der Regelungen werden nach dreimaliger Abmahnung Konsequenzen bis hin zur Kündigung gezogen.

 

  • Alle Pferde werden zur gleichen Zeit auf die Weiden gelassen. Ausnahmen sind individuell abzustimmen.

 

  • Die Fütterung erfolgt zweimal täglich durch den Futtermeister. Eigenständiges Bedienen am Kraftfutter und den Heuballen ist untersagt und nur nach vorheriger Absprache gestattet.

 

  • Arbeitseinsätze: Einstaller haben 15 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten, darunter fallen mindestens zweimaliges Helfen beim Misten.

 

  • Eigenständiges "Misten" (Ersetzen des nassen Strohs durch neues Stroh) außerhalb des offiziellen Mistens ist grundsätzlich gestattet. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Strohmenge wird vorausgesetzt.

 

  • Einstaller haben mindestens zweimal pro Woche Rein-/Rausstelldienste zu übernehmen.

 

  • Die Nutzung der Sattelschränke gilt ausschließlich für Einstaller des Reitervereins. Für jedes Pferd ist ein Schrank in der Sattelkammer vorgesehen. Erweiterungen durch einen zweiten Schrank oder einen Spind erfolgen nur in Absprache mit dem Vorstand.

 

  • Die Stallgasse ist nur für vereinsinterne Schulpferde und in den Innenboxen eingestallte Pferde bestimmt. Draußen eingestallte Pferde und externe Pferde sind auf dem Putzplatz anzubinden.

Stand 11/2023

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© Reiterverein Sintfeld St. Martin Fürstenberg e.V.
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Registernummer: 903